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Artenschutz CITES Schweiz

Sehr geehrte Schweizer und internationale Kunden,

seit dem 01.01.2017 gelten für alle CITES-Vertragsstaaten Beschränkungen im Handel mit geschützten Holzarten.
Auf der CITES-Liste stehen mit Stand 2023-03 Palisander (Rosenholz, Grenadill, Cocobolo, Dalbergia spp.), Pockholz (Guaiacum officinale), Verawood (Bulnesia spp), Bubinga (Guiburtia tessmannii), Cedro (Cedrela odorata), Honduras-Mahagaoni (Swietenia macrophylla), Padouk (Pterocarpus spp).

Bei Bestellungen in unserem Shop und Versand in ein nicht-EU-Land wie z.B. die Schweiz sind allein Sie als Käufer und Einführender für die Einhaltung der für Ihr Land geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von geschützten Hölzern (und natürlich auch allen anderen geschützten Tieren, Pflanzen und deren Bestandteilen) verantwortlich. Innerhalb der EU gültige CITES-Bescheinigungen sind nicht zur Ausfuhr in Drittländer gültig. Eine Einfuhrbewilligung kann das z.B. für die Schweiz das BVET (Bundesamt für Veterinärwesen BVET) in Bern erteilen.

Seit dem 22.02.2023 sind folgende bei uns gehandelte Hölzer auf der Cites-Liste und dürfen nicht aus der EU exportiert werden:
Bubinga (Guibourtia tessmannii, G. demeusi)
Cedro, spanische Zeder (Cedrela odorata)
Cocobolo (Dalbergia retusa, D. Tucurensis, D. cubilquitzensis)
Grenadill (Dalbergia melanoxylon)
Königsholz (Dalbergia cearensis)
Mahagoni, Honduras (Swietenia macrophylla)
Padouk (Pterocarpus spp)
Palisander, Honduras (Dalbergia stevensonii)
Palisander, Madagaskar (Dalbergia baronii)
Palisander, Ostindisches (Dalbergia latifolia)
Pockholz (Bulnesia sarmientoi, Guaiacum officinale)
Rosenholz (Dalbergia variabilis)

Sie finden auf der Webseite des BVET umfassende Infos zu diesem Thema, wir haben diese für Holz relevante Seite hier verlinkt:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/import/importe-artengeschuetzte-tiere-pflanzen.html

Bei Nichtbeachtung werden möglicherweise bei der Einfuhr vom Zoll Sendungen konfisziert und Teile daraus beschlagnahmt, solche Verfahren sind immer mit Unannehmlichkeiten und hohen Kosten für Sie als Käufer und damit als Importeur verbunden. Wir raten deshalb Kunden aus der Schweiz bei uns kein Holz von geschützten Arten zu bestellen. Wir können Ihnen leider keine Unterstützung bei der Einfuhr von Hölzern in die Schweiz geben, da es uns unmöglich ist, alle damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Der Handel innerhalb der EU ist mit diesen Hölzern ohne Einschränkungen möglich, der Export in die Schweiz stellt jedoch einen Sonderfall dar, dessen bürokratische Anforderungen nicht von uns zu leisten sind und auch nicht zu unserem Tätigkeitsfeld gehören.

Sie können nach detaillierten Angeben zu einzelnen Holzarten hier suchen: www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration.html

Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen, Sie tragen so ganz persönlich zur Umsetzung des weltweiten Schutzes unserer Flora und Fauna und somit zum Schutz unserer gesamten Welt vor Zerstörung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren bei!

Weiterführende Informationen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) finden Sie hier: Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) informiert Sie ebenfalls auf seinen Seiten zu diesem Thema:
www.bfn.de/themen/cites/arteninfos/einfuhr-von-holz-geschuetzter-arten.html

Danke für Ihre Beachtung der Richtlinien!