Sehr geehrte Schweizer Kunden,
seit dem 22.12.2011 gelten für alle CITES-Vertragsstaaten erweiterte Beschränkungen im Handel mit diversen geschützten Holzarten wie zum Beispiel Ebenholz aus Madagaskar, Cocobolo, Honduras-Mahagoni und anderen Arten wie auch z.B. für Elfenbeinprodukte.
Bei Bestellungen in unserem Shop und Versand ein nicht-EU-Land wie z.B. die Schweiz sind allein Sie als Käufer und Importeur für die Einhaltung der für Ihr Land geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von geschützten Hölzern (und natürlich auch allen anderen geschützten Tieren, Pflanzen und deren Bestandteilen) verantwortlich. Innerhalb der EU gültige CITES-Bescheinigungen z.B. für Elfenbein sind nicht zur Ausfuhr in Drittländer gültig. Eine Einfuhrbewilligung kann das BVET (Bundesamt für Veterinärwesen BVET) in Bern erteilen.
Sie finden auf der Webseite des BVET umfassende Infos zu diesem Thema, wir haben diese beiden für Holz relevanten Seiten hier verlinkt: http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/index.html?lang=de http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/00988/index.html?lang=de Am rechten Rand der zweiten Seite finden Sie weitere Dokumente zum Herunterladen, insbesondere diese Liste (Stand 09.11.2011): CITES-Liste Hölzer
Bei Nichtbeachtung werden möglicherweise bei der Einfuhr vom Zoll Sendungen kontrolliert und Teile daraus beschlagnahmt, solche Verfahren sind immer mit Unannehmlichkeiten und Kosten für Sie als Importeur verbunden.
Wir raten deshalb Kunden aus der Schweiz bei uns kein Holz von geschützten Arten zu bestellen. Zur Zeit (Anfang 2012) sind dies Ebenholz, Cocobolo, Honduras-Mahagoni. Wir können Ihnen leider keine Unterstützung bei der Einfuhr von Hölzern in die Schweiz geben, da es uns unmöglich ist, alle damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Der Handel innerhalb der EU ist mit diesen Hölzern ohne Einschränkungen möglich, der Export in die Schweiz stellt jedoch einen Sonderfall dar, dessen bürokratische Anforderungen nicht von uns zu erbringen sind und auch nicht zu unserem Tätigkeitsfeld gehören.
Sie können nach detaillierten Angaben zu einzelnen Holzarten hier suchen: http://www.konsum.admin.ch/holzdeklaration/suche
Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen, Sie tragen so ganz persönlich zur Umsetzung des weltweiten Schutzes unserer Flora und Fauna und somit zum Schutz unserer gesamten Welt vor Zerstörung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren bei!
Weiterführende Informationen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutzübereinkommen Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) informiert Sie ebenfalls auf seinen Seiten zu diesem Thema: http://www.bfn.de/0305_cites.html http://www.bfn.de/0305_holz.html
Danke für Ihre Beachtung der Richtlinien, Sie helfen so, zum Schutz unserer Umwelt beizutragen!
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